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Verkehrswertgutachten warum?
Der Verkehrswert oder auch Marktwert eines Grundstücks ist im § 194 Baugesetzbuch (BauGB) eindeutig definiert als der Wert, der durch den Preis bestimmt wird, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
Wesentliche Grundlage für die Ermittlung des Verkehrswerts ist die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV), die klare und bindende Vorgaben hinsichtlich der Vorgehensweise enthält.
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...Verkehrswertgutachten warum?
Verkaufswert, Schätzwert, Taxwert, etc. sind Begriffe, die immer wieder auftauchen, um den Wert eines Grundstücks zu definieren. Die Verwendung dieser Begriffe soll in aller Regel darüber hinwegtäuschen, dass die strengen Vorgaben der ImmoWertV sowie die klare Definition des Verkehrswerts im BauGB und die damit verbundene Haftung des Sachverständigen für sein Gutachten umgangen werden sollen. So genannte "Gutachten" oder "Kurzgutachten" über Verkaufswert, Schätzwert, Taxwert, etc. sind oft das Papier nicht wert auf dem sie verfasst wurden. Meistens führt eine überschlägige Schätzung ohne sachverständige Recherche und Begründung der zu Grunde gelegten Eingangsdaten zu einem völlig falschen Ergebnis.
Der Verkehrswert bzw. der Marktwert muss auch als solcher benannt sein!
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Erfahrung
In mehr als dreißig Jahren Tätigkeit als Sachverständiger für Immobilienbewertung erfolgten Bewertungen denkbar verschiedenster Grundstücke und die Erstattung der entsprechenden Gutachten.
Der Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Bereich der Bewertung von Einzelhandelsimmobilien sowie Büro- Geschäfts- und klassischer Renditeimmobilien im gesamten Bundesgebiet und dem benachbarten Ausland, endet aber nicht dort. Das typische Einfamilienhaus, ebenso wie Wohnungseigentum und unbebaute Grundstücke, zählen selbstverständlich nach wie vor zum alltäglichen Geschäft. Dabei wird das "kleine Häuschen" mit derselben Sorgfalt bewertet, wie die "Shopping-Mall". Darüber hinaus erfolgt Beratung zu den unterschiedlichsten Fragestellungen und Sachverhalten bis zur Unterstützung bei Projektentwicklungen. -
Leistung
Es gibt die unterschiedlichtsen Anlässe für die Bewertung Ihres Grundbesitzes. Einige Beispiele:
• Bewertungen zur Vermögensübersicht
• Bewertungen zur Kaufpreisfindung
• Bewertungen zur Erbauseinandersetzung
• Bewertungen zur Vermögensauseinandersetzung
• Bewertungen in Gerichtsverfahren
• Bewertungen für steuerliche Beurteilungen
• Bewertungen zu Bilanzierungszwecken
• Bewertungen von Immobilienfonds
• Bewertungen von Rechten und Lasten
• Bewertungen in Betreuungsverfahren
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Netzwerk
Kompetenz verlangt nicht nur den für ein bestimmtes Gebiet erforderlichen Sachverstand, Kompetenz ist auch Zuständigkeit.
Um die größtmögliche Kompetenz zu erreichen muss zwangsläufig dort eine Vernetzung verschiedener Zuständigkeiten stattfinden, wo die eines Einzelnen endet. Um so im Sinne des Mandanten handeln zu können, erfolgt erforderlichenfalls die Zusammenarbeit mit Kompetenzen Dritter. Wir pflegen eine enge Zusammenarbeit mit
• Sachverständigen für Bauschäden
• Fachanwälten unterschiedlicher Bereiche
• Steuerberatern
• Bauingenieuren
• Architekten
• Immobilienmaklern
• Handwerksbetrieben
• ...
Niemand kann alles wissen, aber Fragen verschafft neues Wissen! -
Profil
Andreas Knapp
Studium der Rechtswissenschaften in Bonn
Ausbildung zum Kaufmann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft
Von der IHK Bonn/Rhein-Sieg
öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken
Recognised European Valuer REV
Seit 1990 tätig als Sachverständiger in der Grundstücksbewertung
Dozententätigkeit für:
Institut Fortbildung Bau, Architektenkammer Baden-Württemberg
TÜV-Akademie Rheinland Berlin Brandenburg
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Kontakt
KNAPP IMMOBILIENBEWERTUNGFon:+49 228 359099
Karl-Finkelnburg-Straße 24
D-53173 Bonn-Bad Godesberg
Fax:+49 228 359701
mail:info@knapp.de -
Impressum
Die nachfolgenden Informationen sind Pflichtangaben gemäß § 5 TMG / § 2 DL-InfoV
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Betreiber dieser Internetseiten:
Andreas Knapp
Von der Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken
Karl-Finkelnburg-Straße 24
53173 Bonn-Bad Godesberg
Fon: 0228 / 35 90 99
Fax: 0228 / 35 97 01
mail: info@knapp.de
USt.-ID: DE122212596 -
...Impressum
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger nach § 36 Gewerbeordnung
Bestellung für das Sachgebiet "Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken"
Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Erstellung von Wertgutachten für bebaute und unbebaute Grundstücke
Berufshaftpflichversicherung: VHV Allgemeine Versicherung AG, VHV-Platz 1, 30177 Hannover
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland und Ausland
Bestellungskörperschaft:
Industrie und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg
Bonner Talweg 17
D-53111 Bonn
Fon: 0228 / 22840
Der Sachverständige unterliegt den Bestimmungen der Sachverständigenordnung der Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg, die im Internet auf der Präsenz der IHK Bonn/Rhein-Sieg (www.ihk-bonn.de) unter der Rubrik Recht und Steuern/Recht/Sachverständigenwesen eingesehen werden kann. -
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